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   LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12   

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LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12 (https://dejure.org/2015,44295)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2015 - L 4 KA 27/12 (https://dejure.org/2015,44295)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2015 - L 4 KA 27/12 (https://dejure.org/2015,44295)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • SG Marburg, 18.04.2012 - S 12 KA 780/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen - Bewertungsausschuss -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 18. April 2012 (Az.: S 12 KA 780/10) wird zurückgewiesen.

    S 12 KA 780/10.

    S 12 KA 781/10.

    S 12 KA 158/11.

    Hiergegen hat die Klägerin am 4. Oktober 2010 unter Wiederholung und Vertiefung ihres Vorbringens im Widerspruchsverfahren die Klage zum Aktenzeichen S 12 KA 780/10 erhoben.

    Hiergegen hat die Klägerin am 4. Oktober 2010 zum Aktenzeichen S 12 KA 781/10 und am 23. Februar 2011 zum Aktenzeichen S 12 KA 158/11 Klage erhoben.

    Die übrigen Leistungen des Kapitels 32 unterfielen hingegen weiterhin der Konvergenzregelung im Quartal I/10. Dies sei bereits erstinstanzlich erläutert worden (S 12 KA 158/11).

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 45/12 R

    Vertragsarzt - Vergütung von Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Im Folgenden hat sich die Klägerin mit dem Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, B 6 KA 45/12 R, zur Frage der Zulässigkeit der Quotierung von Vorwegleistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, jedoch außerhalb der RLV auseinandergesetzt.

    Die Beklagte sieht sich in ihrer Auffassung durch das Urteil des BSG vom 7. Juli 2013, B 6 KA 45/12 R bestätigt.

    Insbesondere hat der BewA/EBA mit den diesbezüglichen Beschlüssen und der hierin vorgesehenen Quotierung der sog. freien Leistungen weder die Ebene der Honorarverteilung verlassen noch den Rahmen der "Vorgaben" zur Umsetzung von § 87b Abs. 2 Satz 7 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2013, B 6 KA 45/12, Juris Rn. 18 ff.).

    Ob eine Regelung rechtmäßig wäre, die nicht sicherstellt, dass die freien Leistungen mindestens entsprechend der abgestaffelten Honorierung für über das RLV hinausgehende Leistungen oder jedenfalls mit einer Mindestquote honoriert werden, hat die BSG-Rechtsprechung offengelassen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 201-, B 6 KA 45/12 R, Juris Rn. 24).

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Schließlich seien auch Mischsysteme mit Honorartöpfen sowohl für bestimmte Leistungsbereiche als auch für bestimmte Arztgruppen zulässig (Hinweis auf SozR 4-2500 § 87 Nr. 13 = BSGE 97, 170 = Breith 2007, 725 = USK 2006-108, juris Rdnr. 50 ff. m.w.N.).

    Der BewA kann auf der Rechtsgrundlage des § 87 b Abs. 4 Satz 2 SGB V a.F. SGB V auch eine Vereinbarung der Bundesmantelvertragspartner aufgreifen und fortgestalten (vgl. BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006, B 6 KA 46/05 R, Juris Rn. 30 m. w. N. zur Anhebung der von den Partnern der Bundesmantelverträge für den technisch-analytischen Anteil der Laborleistungen vereinbarten Kostensätze durch den BewA).

    Die Berechtigung, die Leistungen von Laborärzten aus einem festen Honorarkontingent zu vergüten, besteht nach der Rechtsprechung des BSG auch ungeachtet des Umstands, dass Laborärzte nur auf Überweisung tätig werden, und die Menge der von dieser Arztgruppe erbrachten Leistungen vorwiegend vom Überweisungsverhalten anderer Vertragsärzte abhängig ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006, B 6 KA 46/05 R, Juris Rn. 50 m. w. N.).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Aus dieser Bestimmung könne ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres Honorar für ärztliche Tätigkeiten erst dann in Betracht kommen, wenn durch eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes oder zumindest in Teilbereichen, etwa in einer Arztgruppe, und als Folge davon auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden Vertragsärzte gefährdet werde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R, Juris Rn. 130 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der Bewertungsausschuss nicht lediglich ein (Unter-) Ausschuss des Normgebers "Bundesmantelvertragspartner", sondern repräsentiert den Normgeber in der besonderen Organisationsform "Vertragsorgan", durch das die Partner der Bundesmantelverträge den EBM-Ä vereinbaren (vgl. BSGE 73, 131, 133 [BSG 29.09.1993 - 6 RKa 65/91] ; BSGE 90, 61, 64 [BSG 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R] ; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 65; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 6 KA 9/07 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 42 Rn. 26).

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der Bewertungsausschuss nicht lediglich ein (Unter-) Ausschuss des Normgebers "Bundesmantelvertragspartner", sondern repräsentiert den Normgeber in der besonderen Organisationsform "Vertragsorgan", durch das die Partner der Bundesmantelverträge den EBM-Ä vereinbaren (vgl. BSGE 73, 131, 133 [BSG 29.09.1993 - 6 RKa 65/91] ; BSGE 90, 61, 64 [BSG 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R] ; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 65; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 6 KA 9/07 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 42 Rn. 26).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Diese Gestaltungsfreiheit gehe typischerweise mit Rechtssetzungsakten einher und werde erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die jeweilige Gestaltung in Anbetracht des Zwecks der konkreten Ermächtigung unvertretbar oder unverhältnismäßig sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 1/09 R, Juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Es bestünden erweiterte Ermittlungs-, Erprobungs- und Umsetzungsspielräume, die bewirkten, dass für einen Übergangszeitraum auch an sich rechtlich problematische Regelungen hingenommen werden müssen; gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen seien in derartigen Fällen vorübergehend unbedenklich, weil sich häufig bei Erlass der Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen ließen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Mai 2001, B 6 KA 20/00 R, Juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der Bewertungsausschuss nicht lediglich ein (Unter-) Ausschuss des Normgebers "Bundesmantelvertragspartner", sondern repräsentiert den Normgeber in der besonderen Organisationsform "Vertragsorgan", durch das die Partner der Bundesmantelverträge den EBM-Ä vereinbaren (vgl. BSGE 73, 131, 133 [BSG 29.09.1993 - 6 RKa 65/91] ; BSGE 90, 61, 64 [BSG 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R] ; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 65; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 6 KA 9/07 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 42 Rn. 26).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf - Zuordnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Vergleichbare Steuerungsinstrumente hat das BSG sowohl für einzelne Fachgruppen und Leistungsbereiche als auch für Mischsysteme - teilweise für Arztgruppen und teilweise für Mischsysteme - als rechtmäßig angesehen (ständige Rechtsprechung des BSG, grundlegend BSGE 83, 1, 2 ff. [BSG 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R] ; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 63 Rn. 15 m. w. N.), jedoch eine sachliche Rechtfertigung gefordert (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 237; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S 408 m. w. N.).
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 33/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 27/12
    Nach der jüngeren BSG-Rechtsprechung war der BewA in seiner Funktion als vom Gesetzgeber zum Erlass von Vorgaben für die Honorarverteilung bestimmtes Selbstverwaltungsgremium jedenfalls für die Zeit von Anfang des Jahres 2009 bis Ende 2011 berechtigt, die Normgeber auf regionaler Ebene dazu zu ermächtigten, auf etwaige Unterdeckungen im Laborbereich mit steuernden Maßnahmen zu reagieren; dies schließt auch eine Quotierung der Sachkosterstattungen ein (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015, B 6 KA 33/14 R, zitiert nach Terminsbericht Nr. 37/15 Nr. 3).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 44/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Quotierung der für

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R

    Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses - Klage auf Änderung des

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Vergütung -

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 15/09 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Abstaffelungsregelungen

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 91/06 B

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Quotierung von

  • SG Dresden, 21.01.2015 - S 18 KA 118/11

    Quotierung der Vergütung laboranalytischer Untersuchungen bei einer

  • SG Marburg, 18.04.2012 - S 12 KA 488/10

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - kein Auskunftsanspruch eines MVZ gegen

  • LSG Hessen, 18.11.2015 - L 4 KA 25/12

    Honorarbegrenzungsmaßnahmen

    Mit gerichtlicher Verfügung vom 9. Juli 2013 hat der erkennende Senat die Beklagte im Parallelverfahren L 4 KA 27/12 um Darlegung ersucht, welche Mengenentwicklung die so genannten Vorwegleistungen (Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, außerhalb der Regelleistungsvolumina) in den Quartalen I/09 bis III/09 genommen hat.

    Mit Schriftsatz vom 31. Oktober 2013 (Bl. 743 ff. G-Akte) hat die Beklagte im Parallelverfahren L 4 KA 27/12 eine Aufstellung der Leistungen innerhalb der MGV, aber außerhalb der RLV der Fachärzte für die Quartale I/09 bis III/09 vorgelegt, differenziert nach Leistungen bzw. Leistungsbereichen (u. a. Laborkonsiliarpauschale und Laborgrundpauschale, Labor. Untersuchungen Kap. 32) unter Darstellung des jeweiligen Leistungsbedarfs in den Vorjahresquartalen 2008.

    Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 19. September 2014 (Bl. 806, 807 G-Akte) im Parallelverfahren L 4 KA 27/12 mitgeteilt, dass es sich bei den bisher vorgelegten Daten gemäß der gerichtlichen Verfügung vom 9. Juli 2013 lediglich um Leistungen im Vorwegabzug und nicht um alle dem AI 100 unterliegenden Bereiche gehandelt habe.

    Sodann hat der erkennende Senat im Parallelverfahren L 4 KA 27/12 mit gerichtlicher Verfügung vom 3. November 2015 um Erläuterung des mit Schriftsätzen vom 31. Oktober 2013 und 19. September 2014 übersandten Datenmaterials gebeten, sowie um Ergänzung der mit Schriftsatz vom 19. September 2014 übersandten Daten für die weiteren streitgegenständlichen Quartale.

    Hierzu hat sich die Klägerin im Parallelverfahren L 4 KA 27/12 mit Schriftsätzen vom 12., 16. und 17. November 2015 geäußert, die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 16. November 2015 weitere Daten zu den Akten übersandt.

    Wegen weiterer Einzelheiten sowie des Vortrags der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichts und Verwaltungsakten sowie der beigezogenen Akten der Parallelverfahren L 4 KA 27/12 und L 4 KA 26/12 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Das zunächst im Wege einer Leistungsklage verfolgte Auskunftsbegehren hat sich dadurch in entsprechender Anwendung des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erledigt, dass die begehrten Auskünfte im Parallelverfahren L 4 KA 27/12 (S 12 KA 780/10, S 12 KA 781/10 und S 12 KA 158/11) erteilt worden sind.

    Der konkrete Nachweis einer Mengenausweitung ist nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit des Anpassungsindexes 100 bzw. des Sicherstellungsindexes 90 im HVV der Beklagten auf die Honorarbescheide der Klägerin für die Quartale III/09, IV/09 und I/10 (s. Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 2015, L 4 KA 27/12, Seite 24).

  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 888/11

    Vergütung von Leistungen für die Versorgung chronisch niereninsuffizienter

    Soweit im Rahmen des Honorarverteilungsmaßstabs im streitbefangenen Quartal für die sog. freien Leistungen eine allgemeine Quotierung wie in den Vorläuferquartalen III/09 bis II/10 stattgefunden hat (vgl. hierzu SG Marburg, Urt. v. 18.04.2012 -S 12 KA 780/10, 781/10, 158/11 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 27/12 -) kann diese Quote entsprechend auf das neu festzusetzende Regelleistungsvolumen im Rahmen einer allgemeinen Gleichbehandlung ebf.
  • SG Marburg, 04.02.2015 - S 12 KA 337/14

    Die Regelung zur Berücksichtigung besonderer Kostenanteile im Rahmen der

    Dies gilt auch, soweit z. T. nunmehr feste Vergütungssätze im EBM verankert sind (vgl. SG Marburg, Urt. v. 18.04.2012 - S 12 KA 780/10, S 12 KA 781/10, S 12 KA 158/11 -, juris Rdnr. 77, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 27/12 unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 13 = BSGE 97, 170 = Breith 2007, 725 = USK 2006-108, juris Rdnr. 50 ff. m.w.N.).
  • SG Marburg, 04.02.2015 - S 12 KA 208/13

    1. Fachärzte für Humangenetik können Regelleistungsvolumina unterworfen werden

    Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 18.04.2012 - S 12 KA 780/10 - (Berufung anhängig beim LSG Hessen - L 4 KA 27/12 -) die Steuerungsmaßnahmen bzw. Quotierung für die sog. Vorwegleistungen für die Quartale III/09 bis II/10 auch in Bezug auf die Einbeziehung von Laborärzten nicht beanstandet.
  • SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 416/11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Fallwert - Regelleistungsvolumen der

    Steuerungsmaßnahme für die sog Vorwegleistungen (sog Anpassungsindex 100 oder Sicherstellungsindex 100 bzw. Sicherstellungsindex 90) zur Sicherung der Fallwerte für die Regelleistungsvolumina eingeführt (s. SG Marburg, Urt. v. 18.04.2012 - S 12 KA 780/10, S 12 KA 781/10, S 12 KA 158/11-, juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 27/12 -).
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